Es ist ein Irrglaube, dass sich ein Likör nach einem geringen Alkoholgehalt definiert. Ein Likör weist einen Mindestalkoholgehalt von 15 % vol. auf, nach oben sind aber keine Grenzen gesetzt. Eine Ausnahme stellt hier der Eierlikör dar: Er muss mindestens 14 %vol. aufweisen.
Likör definiert sich nämlich eigentlich nach dem Zuckergehalt der pro Liter im Getränk zu finden ist. In der EU hergestellter Likör muss einen Mindestgehalt von 100 g Zucker pro Liter aufweisen. |
Crèmes sind besonders süße Liköre mit einem Zuckergehalt von mindestens 250 g pro Liter, Crème de Cassis sind mindestens 400 g pro Liter vorgeschrieben.